Ausbildung zum Anästhesie-technischen bzw. Operationstechnischen Assistenten (ATA/ OTA)
Schulgeld, Gebühren
Schulgeld
Das Schulgeld beträgt monatlich 145,00 € für drei Jahre.
Einschreibegebühr
21,00 €
Prüfungsgebühr
305,00 € für Abschlussprüfung
Förderung
Förderung der Erstausbildung - BAföG
Die Ausbildung ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen gemäß des neuen Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderfähig.
Förderung einer Berufsausbildung - BAB
Die finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfen (BAB) der Agentur für Arbeit ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich.
Förderung einer Umschulung - Bildungsgutschein
Die Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder durch andere Kostenträger bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist möglich. Die Entscheidung trifft der Kostenträger.