Ausbildung zum Altenpflegehelfer

Gesetzliche Grundlagen

  • Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG)
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung; z. Z. in der Erarbeitung durch zuständige Ministerien

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit dem
    1. erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales oder
    2. einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Bewerbungsgespräch

Berufs­fach­schule für Altenpflegehilfe

Kontakt über:

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Am Kühlhaus 27
99085 Erfurt

Tel.: +49 361 - 7 31 35 37

Fax: +49 361 - 5 50 56 97

E-Mail: kontakt@bw- gesundheitsberufe.de

Klassenleiterin

Frau Rosemann-Gelbe