Ausbildung zur Pflegefachkraft
Umfassende Kompetenzen für die Ausübung des Berufs des/r Pflegefachmannes/-frau vermittelt Ihnen der 3-jährige Ausbildungsgang an unserer Höheren Berufsfachschule für Pflege.
Überblick
Berufsbezeichnung
Pflegefachmann/-frau
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Altenpfleger vom 26.11.2002
Ausbildungszeit
3 Jahre (Vollzeit)
Beginn der Ausbildung
01. September des laufenden Jahres
Theoretischer und praktischer Unterricht
2.240 Unterrichtsstunden
Praktische Ausbildung
2.752 Stunden