Ausbildung zum Anästhesie-technischen bzw. Operationstechnischen Assistenten (ATA/ OTA)
Gesetzliche Grundlagen
Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge - (ThürSOHBFS 3) vom 13. Dezember 2004
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur oder Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- erfolgreiche Bewerbungsgespräch