Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Altenpfleger vom 26.11.2002

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder
    Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss mit
    1. mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung oder
    2. der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Bewerbungsgespräch

Höhere Berufs­fach­schule für Pflege

Kontakt über:

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Am Kühlhaus 27
99085 Erfurt

Tel.: +49 361 - 7 31 35 37

Fax: +49 361 - 5 50 56 97

E-Mail: kontakt@bw- gesundheitsberufe.de

Klassenleiterin

Frau Rosemann-Gelbe