Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Altenpfleger vom 26.11.2002
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss mit- mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung oder
- der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bewerbungsgespräch